Anzeige körperverletzung brief

Wie stelle ich eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann bei einer Polizeidienststelle, einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erstattet werden. Da jedoch in der Regel die Polizei die Ermittlungen leitet, empfiehlt es sich, die Anzeige direkt dort aufzugeben.

Es gibt keine vorgeschriebene Form. Sie kann schriftlich oder mündlich, manchmal auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Von Bedeutung ist die Klärung der W-Fragen: Wer hat was und wo getan?

Und wenn bekannt: Wie und weshalb ist es geschehen?

Welche Informationen muss ich angeben?

Wenn Sie eine Anzeige erstatten, werden Sie wahrscheinlich als Zeuge befragt.

    anzeige körperverletzung brief

Die Polizei dokumentiert wichtige Details, wie zum Beispiel:

  • Ihre persönlichen Daten,
  • Darstellung des Sachverhalts aus Ihrer Perspektive,
  • Informationen zum Tatort und Zeitpunkt,
  • Name und Anschrift des Täters oder eine möglichst präzise Beschreibung,
  • Details zu Geschädigten, Verletzten und den entstandenen Sachschäden,
  • Informationen zu weiteren Zeugen - falls vorhanden.

Anschließend unterschreiben Sie die Strafanzeige.

Wenn Sie von der Polizei als Zeuge geladen werden, sind Sie rechtlich nicht verpflichtet, dieser Ladung nachzukommen. Anders verhält es sich, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden.

Vor einer Zeugenbefragung werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie werden ermahnt, die Wahrheit zu sagen und über die Konsequenzen einer Falschaussage aufgeklärt. Fragen, deren Beantwortung Sie selbst oder Angehörige belasten würden, müssen Sie nicht beantworten.

Kann ich eine Strafanzeige auch online einreichen?

Für die Erstattung einer Anzeige ist es nicht notwendig, zur Polizeiwache zu gehen. Eine Anzeigenerstattung ist auch online bundesweit über PC oder Mobiltelefon möglich. Bei komplexen Sachverhalten ist es jedoch ratsam, die nächstgelegene Polizeidirektion aufzusuchen.

Sollte Ihr Konto, zum Beispiel E-Mail, Social Media, Online-Anbieter oder Zahlungsdienstleister, kompromittiert oder Ihre Identität missbraucht worden sein, wenden Sie sich ebenfalls persönlich an die Polizei. Fragen Sie hier nach Unterstützung im Bereich Cyberkriminalität.

Was geschieht, nachdem ich eine Strafanzeige eingereicht habe?

Die Strafverfolgungsbehörden sind dazu verpflichtet, dem Verdacht nachzugehen. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Nachdem eine Strafanzeige bei der Polizei eingegangen ist, leitet diese den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter.

Diese entscheidet anhand der Ergebnisse der Ermittlungen, ob Anklage erhoben wird. Wenn das Verfahren eingestellt wird, werden Sie darüber schriftlich informiert.

Welche Delikte sollte ich melden?

Verbraucher sollten die Polizei oder die Staatsanwaltschaft über folgende beispielhafte Sachverhalte informieren (diese Liste ist nicht vollständig):

  • Abzocke durch Notdienste von Handwerkern
    Beispiel: Dubiose Handwerksbetriebe nutzen die Notlage ihrer Kunden aus.

    Sie verlangen einen sehr hohen Preis und setzen die Betroffenen unter Druck, sofort in bar zu bezahlen.

  • Gehackte E-Mail-Konten
    Beispiel: Kriminelle verschaffen sich Zugang zu Ihrem E-Mail-Postfach, um Spam-Nachrichten zu versenden.

    Diese Nachrichten enthalten oft einen gefälschten Link, auf den die Empfänger klicken und weitere Daten eingeben sollen (Phishing).

  • Falsche Gewinnbenachrichtigungen am Telefon
  • Betrug mit Kreditkarten, Vorauszahlung und Zahlungsdiensten
  • Fake-Shops und unseriöse Online-Shops
  • Warenbetrug
    Beispiel: Kriminelle bestellen Waren in Ihrem Namen und lassen die Rechnungen an Sie senden.

    Die Produkte werden jedoch an eine andere Adresse geliefert.

  • Identitätsdiebstahl im Internet
  • Betrug auf Partnervermittlungsseiten („Romance Scamming“)
  • Phishing per E-Mail, SMS und Sprache
    Beispiel: Kriminelle versuchen, über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Textnachrichten an Ihre persönlichen Daten zu gelangen.

    Dabei sind alle Arten von Zugangsdaten von Interesse. Oft geben sich die Täter als Bekannte, Bankangestellte oder andere Vertragspartner aus.
    Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie in unserer speziellen Zusammenfassung.

  • Geldwäsche, Finanzagenten, Erpressung
  • Betrug mit Arbeitsplätzen und (Ferien-)Wohnungen sowie Unterkünften